Nutzungsbedingungen „av-vertrag.com“
§ 1 Gegenstand des Vertrags
(1) Mit diesem Vertrag wird die Überlassung des Nutzungsrechts für die Software „av-vertrag.com“ geregelt. FLEXX SOFTWARE GMBH (nachstehend „FLEXX Software“ genannt) räumt dem Anwender das nicht ausschließliche, zeitlich befristete Recht ein, die lizenzierte Software nebst Dokumentation während der Vertragslaufzeit gemäß der nachfolgenden Lizenzbedingungen in der Europäischen Union zu nutzen; im Übrigen verbleiben alle Rechte an der Software und der Dokumentation bei FLEXX SOFTWARE und deren Lizenzgebern.
(2) Diese Standardsoftware dient der Unterstützung für die Erstellung von Auftragsverarbeitungsverträgen und der digitalen Unterzeichnung von Verträgen. Es handelt sich um ein webbasiertes Tool. Die vorgegebenen Formulierungen in dem Muster zu einem Auftragsverarbeitungsvertrag ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Stellt doch die Standardsoftware nur eine allgemeine Grundlage zur Verfügung, welche jedoch auf den jeweiligen Einzelfall noch anzupassen ist. Daher steht es dem Anwender frei, die Vorlagen auf spezielle Wünsche und Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen oder zu verändern sowie eigene Vorlagen anzuwenden.
§ 2 Nutzungsrecht
(1) Die von FLEXX Software gelieferte Standardsoftware ist urheberrechtlich geschützt. Die Standardsoftware wird dem Anwender nach vollständiger Bezahlung der geschuldeten Vergütung zur bestimmungsgemäßen Nutzung überlassen.
(2) Eine Vermietung oder ein Vertrieb der Standardsoftware ist nicht gestattet. Der Anwender ist berechtigt, die Software auf einem Computer, Notebook, Server oder Tablet als webbasierte Software zu nutzen. Eine Speicherung der Software auf Computern, Notebooks, Server oder Tablets ist nicht gestattet. Die Urheberrechte verbleiben bei dem Lizenzgeber.
(3) Das Nutzungsrecht beginnt mit der Übermittlung der Zugangsdaten.
(4) Es wird eine Verfügbarkeit der Software von 99,7 % im Jahr gewährleistet, wenn nichts Abweichendes vereinbart ist. Verfügbarkeit ist gegeben, wenn die Software im Wesentlichen betriebsbereit ist. Als Störungen des Betriebes gelten nicht Unterbrechungen der Erreichbarkeit durch Störungen im Bereich Dritter, auf die FLEXX Software keinen Einfluss hat sowie Unterbrechungen, die auf höherer Gewalt beruhen.
§ 4 Preise – Zahlungsbedingungen – Laufzeit
(1) Der Preis beträgt jährlich 299,– EURO netto zuzüglich Mehrwertsteuer, der Gesamtpreis beträgt 355,81 EURO.
(2) Der Betrag wird per SEPA-Lastschrift eingezogen. Der Anwender hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPA-Lastschrift unberechtigt vom Zahler zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Kreditinstitut aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Bankdaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die anfallenden Fremdgebühren der Hausbank zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können.
(3) Der Anwender verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber, International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) und Business Identifier Code (BIC, Geschäftskennzeichen)) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular einzutragen.
(4) Die Mindestlaufzeit beträgt 1 Jahr, danach verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht vor Ablauf von 3 Monaten vor Ablauf des Vertrags gekündigt wird.
(5) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Preis sofort (ohne Abschlag oder Skonto) zur Zahlung fällig.
(6) Aufrechnungsrechte steht dem Anwender nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Mitwirkungspflicht des Anwenders bei Fehlermeldungen
(1) Mängelansprüche des Anwenders setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
(2) Der Anwender wird einen Mangel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe aller für die Mangelerkennung und –analyse zweckdienlichen Informationen in Textform melden. Anzugeben sind insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten des Mangels geführt haben, die Erscheinungsform sowie die Auswirkungen des Mangels.
§ 6 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Anwender Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Gleiches gilt für die Fälle der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch uns sowie unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden maximal auf die Höhe des Auftragswerts begrenzt.
(3) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, wird die Haftung ausgeschlossen.
(4) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.
(2) Den Vertragspartnern ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per eMail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden sie daher keine Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
(3) Dabei wird zugesichert, dass alle datenschutzrechtlichen Vorschriften bezüglich der Speicherung, Verwendung und Übermittlung von personenbezogenen Daten eingehalten werden und dass alle Mitarbeiter entsprechend auf das Datengeheimnis verpflichtet sind.
§ 8 Schlussbestimmungen
(1) Sofern der Anwender Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort und Gerichtsstand; wir sind jedoch berechtigt, den Anwender auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Soweit unwirksame Bestimmungen vorliegen, sind diese durch entsprechend wirksame Klauseln zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.